Die Wirbelsäule (lat.: Columna vertebralis) ist das Grundgerüst unseres Körpers. Ihr verdanken wir den aufrechten Gang sowie die Stabilisierung von Kopf und Oberkörper. Sie verbindet alle Teile des Skeletts miteinander und ist die Basis für unsere Bewegungsvielfalt.
Die Wirbelsäule besteht aus 24 Wirbelkörpern, die gemeinsam mit den Wirbelbögen den das Rückenmark umschließenden Spinalkanal bilden. Die Wirbelsäule wird im Wesentlichen in drei Abschnitte untergegliedert: Die oberen sieben Wirbelkörper bilden die Halswirbelsäule (cervicaler Bereich), die anschließenden zwölf Wirbelkörper werden als Brustwirbel (thorakaler Bereich) und die letzten fünf Wirbelkörper als Lendenwirbel (lumbaler Bereich) bezeichnet. Ferner gibt es noch die verschmolzenen Wirbel des Kreuzbeins (sakraler Bereich) und des Steißbeins.
Zwischen den einzelnen Wirbelkörpern befinden sich die Bandscheiben, die die Funktion eines Stoßdämpfers übernehmen und somit die Flexibilität der Wirbelsäule garantieren. Sie ermöglichen Streck-, Beug- und Drehbewegungen und verhindern ein aufeinander Reiben von Knochen auf Knochen.
Im Laufe unseres Lebens wird die Wirbelsäule starken Belastungen ausgesetzt. Mögliche Folge sind Verschleißerkrankungen, die häufig äußerst schmerzhaft sind und oftmals zu erheblichen Bewegungs- und Stabilitätseinschränkungen führen.
Eine Nukleotomie ist ein minimal-invasives Verfahren zur Behebung eines Bandscheibenvorfalls. Hierbei werden hervorgetretene Bandscheibenanteile entfernt. Der Hauptvorteil gegenüber konventionellen Behandlungen besteht darin, dass der notwendige chirurgische Eingriff vergleichsweise klein und gewebeschonend ist und folglich eine wesentlich geringere Traumatisierung und verkürzte Nachbehandlungszeit nach sich zieht. Auch das Risiko von Narbenbildung ist deutlich geringer.
Folgende Varianten der Nukleotomie werden durchgeführt:
Bei der mikrochirurgischen Nukleotomie wird durch einen kleinen Hautschnitt eine Art Rohr, sog. Spekulumsperrer, über der betroffenen Bandscheibe platziert. Über das Rohr kann ein eingeschwenktes Mikroskop direkt über der betroffenen Bandscheibe positioniert werden, die dann eingeschnitten und ein wenig entfernt wird. Unter visueller Kontrolle wird nun das hervorgetretene Bandscheibenmaterial separiert und mit einer kleinen Zange entfernt. Auch Bandscheibengewebe, das in den Wirbelkanal eingedrungen ist (Sequester), kann mittels dieses Verfahrens entfernt werden.
Bei einer endoskopischen Nukleotomie wird eine Sonde in den Bandscheibenzwischenraum eingeführt, durch welche neben den erforderlichen Operationswerkzeugen auch ein Endoskop hinein geschoben wird. Dieses ist mit einem speziellen Beleuchtungssystem und einer Kamera ausgestattet, so dass während des Eingriffs für den Operateur Echtzeit-Aufnahmen auf einen Monitor projiziert werden. Unter Sichtkontrolle wird dann das hervorgetretene Bandscheibenmaterial sorgfältig selektiert und entfernt.
Die perkutane Nukleotomie mit Laser-Unterstützung ist üblicherweise als Perkutane Laser-Diskus-Dekompression (PLDD) bekannt. Der chirurgische Eingriff ähnelt stark dem Verfahren der endoskopischen Nukleotomie, hinzu kommt lediglich der Einsatz des Lasers. Die durch einen Bandscheibenvorfall hervorgerufenen Schmerzen werden typischerweise durch Druck auf die Nervenwurzel hervorgerufen. Ziel der PLDD ist es, diesen zu reduzieren. Hierfür wird eine Punktionskanüle in die betroffene Bandscheibe eingeführt. Der hierin liegende Laser wird bei exakter Positionierung im Zielgewebe heraus geschoben und die Energie freigesetzt. Diese bewirkt eine Evaporation des dort befindlichen Wassers und folglich eine Schrumpfung des hervorgetretenen Bandscheibenmaterials. Neben dem unmittelbaren Nachlassen des Druckes (Dekompression) führt dieses Verfahren auch zu einer verminderten Wassereinlagefähigkeit der entsprechenden Zellen. Ergebnis ist folglich eine permanente Druckreduktion. Der ganze Eingriff findet unter radiographischer Kontrolle statt.
Am Ende des jeweiligen chirurgischen Eingriffs wird der Hautschnitt mit einem Pflasterverband verschlossen.
Die Nucleoplasty ist ein besonders gewebsschonendes, minimal-invasives Verfahren zur Behandlung von Bandscheibenvorfällen. Diese neuartige Behandlungsmethode mit Laser-Unterstützung (auch als Coblationsverfahren bezeichnet) wird in Deutschland seit 2001 eingesetzt. Hierbei wird in kurzer Vollnarkose oder lokaler Betäubung unter Röntgenkontrolle perkutan eine Sonde in den Bandscheibenkern (Nucleus) eingeführt. Durch die gezielt freigesetzte Laser-Energie (etwa 70°) wird die gewünschte Schrumpfung des Bandscheibengewebes durch Verdampfung erreicht. Das durch den Eingriff verursachte Loch in der Bandscheibe wird beim Herausziehen der Sonde durch den Einsatz eines anderen Lasers wieder zugeschweißt. Dieses Verfahren wird an mehreren Stellen der betroffenen Bandscheibe wiederholt, bis der den Wirbelkanal umgebende Faserknorpelring zurückgezogen hat und kein weiterer Druck auf die dort verlaufenden Nerven ausgeübt wird.
Voraussetzung für den Einsatz dieses Operationsverfahrens ist die weitgehende Intaktheit des Faserknorpelrings an der betroffenen Bandscheibe. Vorteile sind eine vergleichsweise geringe Traumatisierung und kurze Rekonvaleszenzzeit.
Die cervicale Bandscheibenprothese ist indiziert bei schwerwiegenden Bandscheibenvorfällen, Osteochondrose (Veränderung des Bandscheibenknorpels mit einhergehender Wirbelreaktion) und Cervicobrachialgie (in den Arm ausstrahlende sensomotorische Störung der Halswirbelsäule). Dies geht häufig mit anhaltenden starken Schmerzen und/oder neurologischen Einschränkungen einher. Eine Bandscheibenprothese ist in Fällen von Verschleiß der Bandscheiben, einhergehend mit anhaltenden Schmerzen und/oder neurologischen Einschränkungen indiziert. Ziel ist die Wiedererlangung der ursprünglichen Stabilität und Mobilität des betroffenen Wirbelsäulensegments.
Während des Eingriffs wird die degenerierte Bandscheibe entfernt und der entstehende Zwischenraum durch eine individuell für den Patienten optimale Prothese gefüllt. Aufgrund der metallenen Prothesen-Fortsätze entsteht eine Verbindung zu den vor- und nachgelagerten Bandscheiben. Die Prothese wird exakt angepasst, so dass die Verringerung der Höhe aufgrund der langzeitigen Degeneration kompensiert wird. Dadurch erlangen die angrenzenden Gelenke und Bänder ihre notwendige Stabilität zurück, während die normale Mobilität der Halswirbelsäule erhalten bleibt.
Die Fusion von Wirbelkörpern kann in Fällen von höhergradig instabilen oder beschädigten Wirbelkörpern, typischerweise einhergehend mit anhaltenden Schmerzen und/oder neurologischen Einschränkungen, indiziert sein. In unserem Hause wird dies im Bereich der Halswirbelsäule (cervical) und Lendenwirbelsäule (lumbal) durchgeführt.
Während des chirurgischen Eingriffs werden die benachbarten Wirbelkörper in dem betroffenen Bereich zunächst leicht auseinander gespreizt. Bei der cervicalen Wirbelkörperfusion wird ein spezieller Cage aus Kunststoff oder Titan (alternativ können hierfür auch Fragmente aus dem Hüftknochen entnommen werden) verwendet. Er wird in dem entstehenden Zwischenwirbelraum positioniert, so dass die Wirbelkörper verschmelzen und der entsprechende Bereich stabilisiert wird. Bei der lumbalen Wirbelkörperfusion wird zunächst die Bandscheibe entfernt und in den entstehenden Zwischenwirbelraum wird ein Implantat, welches bis zu einem Dreifachen seiner Ursprungsgröße expandieren kann, eingesetzt. In einigen Fällen ist eine Unterstützung durch einen Fixateur Interna (im Körper verbleibende Schrauben-Stab-Verbindung) notwendig.
Ziel der Wirbelkörperfusion ist eine Reduktion der Schmerzen und eine Steigerung der Mobilität.
Unter Dekompression, auch als sogenannte „undercutting decompression“ bezeichnet, versteht man ein Verfahren, bei dem der Wirbelkanal in dem betroffenen Segment mit speziellen Fräsen eröffnet wird und die die Schmerzen und Einschränkungen verursachende Einengung des Wirbelkanals durch Unterschneidung der Wirbelbögen beseitigt wird. Gewissermaßen wird der zuvor eingeengte Nerv bei diesem Eingriff „befreit“. Gelingt es, die entsprechenden Wirbelbögen nur bis maximal zur Hälfte zur verkleinern, sind in der Regel keine zusätzlichen Versteifungsmaßnahmen erforderlich.
Der Fuß (lat.: pes) besteht aus 26 Knochen, die über 33 Gelenke miteinander verbunden und durch über eine Vielzahl von Bänder zusammengehalten werden. Er weist somit eine hohe anatomische und funktionale Komplexität auf. 20 Muskeln mit ihren starken Sehnen sorgen für die Bewegung und für festen Stand.
Der Fuß setzt sich zusammen aus den Zehen (Digitii), dem Mittelfuß (Metatarsus), der Fußwurzel (Tarsus), dem Fußrücken (Dorsum pedis) und der Fußsohle (Planta pedis). Der hintere abschließende Teil des Fußes bildet die Ferse. Bei der Fußmuskulatur wird zwischen zwei Muskelgruppen unterschieden: die so genannten langen Fußmuskeln befinden sich am Unterschenkel, die kurzen Fußmuskeln am eigentlichen Fußskelett.
Das Fußgewölbe, bestehend aus Längs- und Quergewölbe, entsteht durch Zusammenwirken der Fußmuskulatur und des hier befindlichen Bandapparates und ist für die Funktionalität des Fußes von herausragender Bedeutung. Durch die Gewölbestruktur wird das Körpergewicht hauptsächlich auf Ferse, Großzehen- und Kleinzehengrundgelenk verteilt. Die Fußsohle übernimmt aufgrund eines Fettpolsters die Funktion eines Stoßdämpfers.
Eine Vielzahl von Nerven versorgen die Haut, Muskeln und Sehnen des Fußes. Dadurch können Druck, Temperatur, Dehnungszustand der Muskulatur und der Sehnen gefühlt werden. Der Fuß wird so zu einem sensiblen Organ, das Unebenheiten erkennt, Wärme und Kälte spürt, einen weichen von einem harten Untergrund und einen spitzen vom stumpfen Gegenstand unterscheiden kann.
Eine Osteotomie bezeichnet eine Durchtrennung von Knochen bzw. das Entfernen von Knochenstücken.
Die Osteotomie nach Weil bezeichnet ein Operationsverfahren zur Korrektur des schmerzverursachenden Mittelfußköpfchens. Hierbei erfolgt zunächst eine schräge Durchtrennung des betroffenen Mittelfußknochens. Dieser wird dann durch Entfernung einer Knochenscheibe verkürzt und der gelenktragende Anteil fersenwärts verschoben, so dass das Mittelfußköpfchen zurückversetzt wird. Anschließend werden die Knochenanteile in ihrer neuen Position mittels einer kleinen Titanschraube fixiert; diese muss in der Regel nicht entfernt werden und verbleibt im Fuß. Zusätzlich zu der Operation am Mittelfußknochen wird gleichzeitig eine Verlängerung der entsprechenden Strecksehne durchgeführt.
Die Weil-Osteotomie führt im Allgemeinen zu guten operativen Ergebnissen. Ziel ist es, das der Patient im Anschluss an den Eingriff wieder schmerzfrei gehen kann. Für den Operationserfolg ist es von Bedeutung, dass möglichst unmittelbar nach dem Eingriff eine Mobilisierung des Gelenks und Vollbelastung des Fußes erfolgt. Unterstützt wird der Heilungsprozess durch physiotherapeutische Betreuung und regelmäßige Lymphdrainagen zur Minderung der auftretenden Schwellungen.
Die sogenannte Scarf-Osteotomie wird in der Regel zur Korrektur mittlerer bis schwerer Formen des Hallux valgus angewandt.
Mittels eines Hautschnitts auf der Fußinnenseite zwischen Zehenbasis und Basis des Mittelfußknochens erfolgt hierbei eine z-förmige Durchtrennung des ersten Mittelfußknochens im Schaftbereich (Diaphyse). Bei der anschließenden Neuausrichtung des Großzehengrundgelenks wird das Mittelfußköpfchen nach außen verschoben. Die Knochenanteile werden dann mittels zwei Schrauben aus Titan oder bioresorbierbarem Material in ihrer neuen Position fixiert.
Häufig wird die Neupositionierung der Knochenanteile mit einem Weichteileingriff an der Gelenkkapsel kombiniert; die verkürzte Gelenkkapsel wird auf der Außenseite gelöst, damit die Großzehe ohne Spannung in die richtige Position gebracht werden kann.
Nach dem operativen Eingriff ist in der Regel eine unmittelbare Vollbelastung möglich. Für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen sollte jedoch ein spezieller Vorfußentlastungsschuh getragen werden. Die Mobilisierung sollte physiotherapeutisch begleitet werden.
Eine Chevron-Osteotomie bezeichnet die operative Verschiebung des ersten Mittelfußköpfchens. Eingesetzt wird dieses Verfahren zur Korrektur von leichten bis mittelschweren Formen des Hallux valgus.
Bei dem operativen Eingriff wird das körperferne Ende des ersten Mittelfußknochens in Höhe des Mittelfußköpfchens v-förmig durchtrennt. Dieses wird dann entlang der Schnittkante nach außen verschoben und in seiner neuen Position mittels einer Schraube aus Titan oder bioresorbierbarem Material fixiert. In der Regel wird dies durch eine Raffung der Kapselinnenseite begleitet.
Ziel dieses Eingriffs ist es, das Auftreten von Verschleißveränderungen des Gelenks frühzeitig zu verhindern. Dieses operative Verfahren kann auch problemlos bei Jugendlichen angewandt werden, da die Wachstumsfugen unversehrt bleiben.
Im Anschluss an diese Operation sollte für einen Zeitraum von etwa sechs Wochen ein Vorfußentlastungsschuh getragen werden.
Die Akin-Osteotomie ist ein Verfahren zur Behebung einer knöchernen Fehlstellung im Großzehengrundgelenk. Hierbei wird ein sorgfältig platzierter, kleiner Keil aus dem Knochen im Großzehengrundgelenk entnommen, so dass die Großzehe im Gelenk problemlos in die gewünschte Position geschwenkt werden kann. Die Fixierung erfolgt mittels einer Schraube aus Titan oder bioresorbierbarem Material. Aus der Neuausrichtung resultiert eine verbesserte Gelenkstellung.
Die Akin-Osteotomie wird häufig als Ergänzung bei Eingriffen zur Umstellung des ersten Mittelfußknochens, wie bspw. der Chevron Osteotomie, durchgeführt.
Die Umstellungsosteotomie ist ein Sammelbegriff für operative Verfahren zur Veränderung einer Gelenkachse mittels Knochendurchtrennung. Zur Korrektur eines Hallux valgus werden verschiedene Osteotomie-Verfahren des ersten Mittelfußknochens angewandt.
Proximale Eingriffe haben grundsätzlich das größte Korrekturpotential; sie können auch bei Fehlstellungen mit einem Intermetatarsalwinkel von über 18° eingesetzt werden. Hierbei erfolgt der Hautschnitt auf der Fußinnenseite zwischen Zehenbasis und Basis des Mittelfußknochens.
Man unterscheidet zwischen so genannten opening-wedge (engl.: offener Keil) und closing-wedge (engl.: geschlossener Keil) Verfahren. Beim opening-wedge Verfahren werden die durchtrennten Knochenanteile an der Schnittstelle aufgespreizt und anschließend in dieser Position mit speziellen Miniplatten fixiert. Charakteristisch ist, dass die Knochenanteile bewusst nicht zur Deckung gebracht werden und ein Spalt bestehen bleibt. Hingegen werden die Knochenanteile beim closing-wedge Verfahren nach Entnahme eines Keils miteinander verbunden und ebenfalls fixiert. Nachteil der letztgenannten Methode ist die zwangsläufig entstehende Verkürzung des betroffenen Mittelfußknochens.
Die Cheilektomie (griechisch: cheil = Lippe, Rand) bezeichnet die operative Entfernung von überschüssigem Knochenmaterial im Gelenkbereich, welches die Bewegungsmöglichkeiten einschränkt und äußerst schmerzhaft sein kann. Ziel dieses Eingriffs ist die Wiederherstellung der Gelenkfunktionen sowie einhergehend eine Reduktion der Schmerzen. Einhergehend mit der Abtragung der knöchernen Strukturen werden auch häufig Teile der zumeist entzündlich veränderten Gelenkschleimhaut entfernt.
Im Anschluss an den operativen Eingriff sollte der Vorfuß für etwa vier Wochen entlastet werden. Die Mobilisierung sollte durch physiotherapeutische Maßnahmen unterstützt werden.
Die Arthroplastik ist ein Operationsverfahren der Gelenkchirurgie mit dem Ziel der Neubildung eines Gelenks. Dabei werden einzelne oder alle artikulierenden knöchernen Gelenkanteile neu geformt. Eine Sonderform der Arthroplastik ist die Resektionsarthroplastik, bei der die destruierten (lat.: zerstören) knöchernen Gelenkteile entfernt werden.
Eine Resektionsarthroplastik wird dann als operatives Verfahren eingesetzt, wenn zusätzlich zu der knöchernen Fehlstellung eine ausgeprägte Arthrose des entsprechenden Gelenks vorliegt. Unter diesen Umständen ist eine gelenkerhaltende Maßnahme häufig problematisch und nicht indiziert. Dabei werden Teile des betroffenen Gelenks entfernt und durch überschüssiges Gewebe der Gelenkkapsel als Platzhalter ersetzt.
Das Ergebnis wird als so genanntes Pseudogelenk bezeichnet. Dieses wird durch einen Kirschnerdraht, der nach etwa zwei bis drei Wochen ohne Anästhesie problemlos entfernt werden kann, befestigt.
Unmittelbar nach dem operativen Eingriff ist eine Vollbelastung möglich; für die nächsten sechs Wochen sollte jedoch ein spezieller Vorfußentlastungsschuh getragen werden.
Arthrodese ist allgemein die Bezeichnung für die operative Versteifung eines Gelenks. Angewandt wird diese Methode bei fortgeschrittenen Gelenkarthrosen, wenn gelenkerhaltende Maßnahmen nicht indiziert sind.
Eine typische Form der Arthrodese ist die so genannte TMT-I-Arthrodese (TMT-I: erstes Tarsometatarsalgelenk). Diese bezeichnet die Korrektur einer extremen Fehlstellung mittels Versteifung des ersten Mittelfußgelenks. Dieser Eingriff ist indiziert bei stark ausgeprägtem Hallux valgus oder Instabilität des ersten Mittelfußgelenks.
Bei dem operativen Eingriff wird zunächst das erste Mittelfußgelenk freigelegt und die Gelenkkapsel eröffnet. Nach Spaltung der knöchernen Gelenkstrukturen wird vorsichtig unter Beibehaltung der ursprünglichen Gelenkform der Gelenkknorpel beseitigt. Um eine bessere Durchblutung der Gelenkflächen zu erzielen, werden diese mittels eines Drahtes oder eines kleinen Bohrers fenestriert. Abschließend werden die körpernahen und körperfernen Gelenkstrukturen in die richtige Position gemacht und durch spezielle Zugschrauben miteinander fixiert. Auch die zusätzlich entstandenen Knochenablagerungen werden innerhalb dieses Eingriffs abgetragen (Resektion der Pseudoexostose).
Nach dem Eingriff sollte das Gehen in den ersten postoperativen Tagen auf ein Minimum beschränkt werden. Danach ist für einige Zeit der Einsatz eines Spezialschuhs, der den Vorderfuß entlastet, erforderlich.
Unter einer Neuromresektion versteht man die Befreiung, oder in extremen Fällen auch teilweise Entfernung, von eingeengten und dadurch beeinträchtigten Nerven.
Hierzu erfolgt über einen Hautschnitt am Fußrücken die Freilegung des sich zwischen den Mittelfußköpfchen befindenden Nervs. Zunächst werden der umgebende Schleimbeutel sowie vernarbtes Bindegewebe entfernt. Sofern der Nerv selbst nicht beschädigt ist, wird er belassen; liegen krankhafte Veränderungen vor, wird er ebenfalls entfernt. Als Folge einer Entfernung treten zum Teil Sensibilitätsstörungen im Innenbereich der entsprechenden Zehe auf.
Bei geringgradigen Fehlstellungen werden diese Maßnahmen isoliert vorgenommen. In der Regel erfolgen sie jedoch in Verbindung mit einer Korrektur der Knochenstrukturen.
Hierbei unterstützen Sehnenverlagerung und/oder Sehnenverlängerung die Neuausrichtung der betroffenen Knochenstrukturen und stabilisieren sie in ihrer korrigierten Stellung.
Diese Form des Eingriffs beschränkt sich auf die Weichteile der Gelenkkapsel und lässt die knöchernen Gelenkstrukturen unberührt.
Typischerweise erfolgt hierbei ein Lösen des außenseitigen Gelenkkapselanteils, das so genannte laterale (lat.: seitlich) Release, in Verbindung mit einer anschließenden Raffung der innenseitigen Gelenkkapselanteile, der so genannten medialen Raffung.
Bei Vorliegen eines lediglich gering ausgeprägten Hallux valgus kann dieser Weichteileingriff isoliert zum Einsatz kommen; in der Regel wird er jedoch in Kombination mit Korrekturverfahren der Knochenstrukturen (Osteotomie) angewandt.
Hierbei handelt es sich um operative Maßnahmen, die oftmals in Verbindung mit den anderen aufgeführten Eingriffen erfolgen.
Eine Synovialektomie bezeichnet die operative Entfernung der Gelenkschleimhaut im Falle einer chronischen Entzündung. Grundsätzlich kann dies auch arthroskopisch vorgenommen werden.
Unter einer Bursektomie versteht man die Entfernung eines Gelenkschleimbeutels. Dies ist unter Umständen bei Vorliegen einer Schleimbeutelentzündung indiziert.
Debridement ist die Bezeichnung für die Entfernung von nekrotischem Gewebe. Dies tritt im Bereich des Fußes häufig in Verbindung mit Diabetes auf.
Das Kniegelenk (lat.: Articulatio genus) ist das größte Gelenk im menschlichen Körper. Genau genommen handelt es sich um ein aus zwei Einzelgelenken zusammengesetztes Gelenk: Das Kniescheibengelenk besteht aus dem distalen Ende des Oberschenkelknochens und der Kniescheibe und ist ein so genanntes Schlittengelenk. Das Kniekehlgelenk verbindet Oberschenkelknochen und Schienbeinkopf und ist für die eigentliche Beugung des Knies verantwortlich; es wird als so genanntes Drehscharniergelenk bezeichnet.
Im Kniegelenk befinden sich zwei scheibenförmige Knorpelflächen, der Innen- und Außenmeniskus. Die Menisken verhindern das direkte aufeinander reiben des Oberschenkelknochens auf dem Schienbein, gleichen bestehende Inkongruenzen zwischen den Gelenkflächen aus und vergrößern die Kontaktfläche zwischen den Knochenendflächen. Die Stabilität des Kniegelenkes wird durch das an der Außenseite liegende innere und äußere Seitenband sowie den innen liegenden vorderen und hinteren Kreuzband gewährleistet. Die Gelenkkapsel und die umgebenden Muskulatur unterstützten das Kniegelenk.
Die Rheintor Klinik hat sich auf die Implantation verschiedener Arten von Knieprothesen spezialisiert. Für alle gilt gleichermaßen, dass zu Beginn des chirurgischen Eingriffs die Freilegung der Front des Knies einhergehend mit der teilweisen Loslösung des Quadrizeps-Muskels von der Kniescheibe (Patella) erforderlich ist. Die Patella wird dann beiseite geschoben, so dass das distale Ende des Femurknochens und das proximale Ende des Tibiaknochens exponiert sind. Anschließend wird der beschädigt Knorpel entfernt und, falls erforderlich, die darunter liegenden knöchernen Strukturen geformt. Dann werden die exakt angepassten metallenen Komponenten der Prothese auf die Gelenkplateaus aufgesetzt und fixiert. Die Wahl der jeweiligen Art der Prothese hängt maßgeblich vom Zustand der Bänder ab.
Die Verwendung der bikondylären Primärprothese ist indiziert, wenn das vordere Kreuzband geschädigt ist, die übrigen Bänder jedoch hinreichend intakt sind. Diese Art der Prothese besteht aus einer femoralen und tibialen Komponente; auch der Meniskus wird hierbei durch einen synthetischen Einsatz ersetzt.
Charakteristisch für diese Art der Knieprothese ist, dass, mit Ausnahme des vorderen Kreuzbandes, alle im Knie befindlichen Bänder unberührt bleiben und somit die anatomische Stabilität des Gelenks im Sinne einer optimalen Funktionalität erhalten wird.
Die posterior stabilisierte Prothese oder kurz das PS-Knie wird bei Patienten eingesetzt, bei denen sowohl das vordere als auch das hintere Kreuzband stark geschädigt sind. In diesen Fällen würde eine konventionelle Knie-Endo-Prothese nicht die erwünschte Stabilität wiederherstellen. Die Prothese muss die Funktion beider Bänder übernehmen; d.h. bei der Beugung werden die Vorwärtsbewegung des Tibiaknochens und die Rückwärtsbewegung des Femurknochens forciert. Die Stabilisierung des Kniegelenks erfolgt durch einen so genannten „Cam and Post“-Mechanismus. Hierzu bilden die auf der femoralen Komponente und auf dem tibialen Plateau befestigten Elementen ein loses Scharnier, welches ein Vorwärtsgleiten des Femurs verhindert und somit zu einer Stabilisierung des Kniegelenks beiträgt.
Sind sowohl beide Kreuzbänder als auch die kollateralen Bänder beschädigt, während die Gelenkkapsel und die Muskelstrukturen jedoch intakt sind, wird die so genannte achsgeführte Rotationsprothese verwendet. Zusätzlich zu der Stabilisierung des Knies bei der Vorwärts- und Rückwärtsbewegung durch ein Drehgelenk erlaubt diese Prothese die Rotation des Femurknochens gegen den Tibiaknochen, so dass der Fuß weiterhin nach innen und außen gedreht werden kann. Charakteristisch für dieses künstliche Gelenksystem ist die Rotationsplattform, die diese axiale Bewegung ermöglicht.
Indikation für eine Kreuzbandplastik ist ein Kreuzbandriss, der häufig mit einer Verletzung des Meniskus einhergeht. Hierbei wird das Kreuzband durch eine autogene Sehne ersetzt.
Ziel des chirurgischen Eingriffs ist die Wiederherstellung der inneren Stabilität des Kniegelenks durch eine anatomische Rekonstruktion des Kreuzbandes. In der Rheintor Klinik werden hiefür die Semitendinosussehne in Verbindung mit der Grazilissehne verwendet.
Zusätzlich zu den ohnehin erforderlichen zwei Einstichen für die Arthroskopie ist lediglich ein etwa 3cm langer Schnitt am Schienbeinkopf notwendig. Nach der Entnahme der beiden Sehnen werden diese miteinander vernäht, bevor sie als gedoppelte Schlinge als Ersatz für das gerissene Kreuzband eingesetzt werden. Die beiden Sehnenenden werden durch spezielle Bio-Schrauben in zuvor präparierten Kanälen in Femur und Tibia befestigt. Diese Bio-Schrauben sind aus selbst resorbierendem Material und erfordern demzufolge keinen zusätzlichen Eingriff für ihre Entfernung.
Das Hüftgelenk (lat.: Articulatio coxae) ist nach dem Kniegelenk das zweitgrößte Gelenk des Menschen. Es wird aus dem Oberschenkelkopf (Caput femoris) und der Gelenkspfanne, die sich aus Teilen des Darmbein (Os ilium), Schambein (Os pubis) und Sitzbein (Os ischii) zusammensetzt, gebildet.
Die starken Belastungen, denen das Gelenk ausgesetzt ist, sowie die vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten erfordern eine besondere Stabilisierung: die umhüllende Gelenkkapsel sowie der zugehörige Bandapparat sind die jeweils stärksten des menschlichen Körpers.
Die Oberflächenersatzprothese/Hüftkappenprothese ist nach ihrem Erfinder Derek McMinn auch bekannt als McMinn Prothese (oder im englischsprachigen Raum auch nach ihrem Erfindungsort: Birmingham Hip Resurfacing (BHR)). Im Gegensatz zu konventionellen Prothesen beschränkt sich dieses Implantat auf den Ersatz der Gelenkoberfläche, also des Knorpels. Die angrenzenden knöchernen Strukturen bleiben weitestgehend erhalten; der Femurkopf wird lediglich geglättet und dann mit einer metallenen Kappe überzogen. Zusätzlich wird die Gelenkpfanne mit Metall ausgekleidet.
Allgemein gilt für alle Arten von Prothesen, dass die Verbindung von knöchernen Strukturen mit künstlichen Material nur zeitlich befristet stabil ist. Im Zeitverlauf verursachen der Verschleiß des eingesetzten Materials und kontinuierlich statt findende Umstrukturierungen in der lebenden Substanz eine Lockerung der implantierten künstlichen Gelenke. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Notwendigkeit für einen Austausch des Implantats besteht. In vielen Fällen konventioneller Prothesen ist es jedoch so, dass die an das künstliche Gelenk angrenzenden knöchernen Strukturen so stark beschädigt oder verändert sind, dass die Langzeit-Prognosen für das nachfolgende künstliche Gelenk sehr schlecht sind. Aufgrund des besseren Erhalts der Knochenstrukturen durch die Oberflächenersatzprothesen sind die Zukunftsaussichten bei Revisionen des künstlichen Gelenks deutlich besser als bei konventionellen Schaftprothesen. Dementsprechend ist die Oberflächenersatzprothese insbesondere für jüngere Patienten (unter 65 Jahren) ohne Osteoporose interessant. Da dieser funktionelle und anatomische Erhalt alle sensiblen Gelenkstrukturen betrifft, ist die Rekonvaleszenzzeit vergleichsweise kurz.
Voraussetzung für die Durchführung des chirurgischen Verfahrens zur Implantation der Oberflächenersatzprothese ist der Ausschluss möglicherweise vorhandener schwerwiegender Schäden der knöchernen Strukturen, welche eine derartige Implantation verhindern, mittels Röntgenaufnahmen. Aufgrund des Risikos einer Oberschenkelhalsfraktur (0.5 bis 1.5%) sind innerhalb eines post-operativen Zeitraums von zehn Wochen lediglich schonende Belastung und vorsichtige Rehabilitationsmaßnahmen (Gehstöcke, kein Training mit Gewichten und keine Übungen gegen Widerstand oder am langen Hebel) möglich.
Die totale Hüft-Endo-Prothese wird in der Regel eingesetzt, um Arthritis bedingte Schmerzen zu mindern und schwere physische Gelenkschäden zu beheben. Diese totale Hüftprothese besteht aus drei Komponenten: einer Polyethylen-Schale als Ersatz für die Gelenkpfanne, einer Metall- oder Keramik-Kugel, die den Femurkopf ersetzt, und einem etwa 15cm langen Metallschaft, der an dem Stiel des Oberschenkelknochens befestigt wird, um der Prothese die notwendige Stabilität zu verleihen.
Nach der Freilegung des Hüftgelenks werden bei dem chirurgischen Eingriff zunächst sowohl der Femurkopf als auch der Knorpel der Gelenkpfanne entfernt. Anschließend werden die Komponenten der Prothese an den verbleibenden natürlichen Knochenstrukturen befestigt. Diese werden dann durch Schrauben fixiert; teilweise wird die Fixierung zusätzlich durch speziellen Zement unterstützt. Abschließend werden die Muskeln und Sehnen an ihren ursprünglichen Platz zurückverlegt und der chirurgische Schnitt wird verschlossen.
Die in der Rheintor Klinik verwendeten Femurköpfe weisen einen besonders großen Durchmesser auf, weil Erfahrungen belegen, dass dies post-operativ zu einer Steigerung der Mobilität des Patienten beiträgt.
Um eine noch bessere und abgestimmter Behandlung im Rahmen der Endoprothetik für unsere Patienten bieten zu können, hat sich ein Teilbereich der Orthopädie der Rheintor Klinik zusammen mit der Praxis surface - Zentrum für Orthopädie vom Zertifizierungsinstitut die ClarCert / endoCert und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) zum EndoProthetikZentum Neuss im November 2014 erfolgreich zertifizieren lassen.
Ziel der Zertifizierung ist eine qualifizierte und kontinuierliche Verbesserung der Behandlungsqualität unserer Patienten mit der langfristigen Behandlungsergebnisse, die Installation von Instrumenten zur ständigen Überwachung der Versorgungsqualität und das Erreichen einer hohen Patientensicherheit. Zu diesen Instrumenten zählen unter anderem regelmäßige Indikationsbesprechungen, Erfassung und regelmäßige Bewertung von Komplikationen, die Implementierung eines Beschwerdemanagement und die Übermittlung an das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD).
Das Zertifikat bescheinigt uns die hohe Versorgungsqualität in der Behandlung unserer Patienten und in der Zusammenarbeit der Praxis und der Klinik. Es bestätigt die erfolgreiche interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen und Berufsgruppen sowie Kooperationspartnern.
Im letzten Jahr wurden dafür zwischen der Rheintor Klinik und der Praxis surface alle Prozesse beleuchtet, bewertet und optimiert, Kooperationen mit verschiedenen Abteilungen und externen Partnern geschlossen und formuliert fachliche Anforderungen der ClarCert umgesetzt.
In unserer Klinik werden durch die beiden Hauptoperateur ca. 950 endoprothetische Eingriffe jährlich durchgeführt. Unser Behandlungsspektrum umfasst den Einbau von Knie- und Hüftprothese und deren Wechseloperationen. Damit liegen unsere beiden Hauptoperateure weit über der geforderten Anzahl von Eingriffen durch die ClarCert.
Bestandteil der Zertifizierung ist die Überprüfung der Planung und Durchführung des Fort- und Weiterbildungsangebotes aller Mitarbeiter, die Einhaltung von rechtlichen Standards z.B. im Bereich Hygiene, Patientensicherheit und Medizinprodukten und die Umsetzung von Leitlinien. Die Teilnahme am Endoprothesenregister für eine nachhaltige Überprüfung der Behandlungsqualität ist Grundvoraussetzung die das Erhalten des Zertifikates. Ein professionelles Qualitätsmanagement ist obligater Bestandteil des EndoProthetikZentrums und sorgt im Sinne eines lernenden Systems für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Rheinland Klinikum Neuss GmbH
Rheintor Klinik
Hafenstr. 68 - 76
41460 Neuss
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Telefax: 0 21 31 / 27 41 58
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