Qualitätsbericht
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen, sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen Orientierungshilfe bieten.
Mittlerweile werden die Qualitätsberichte nur noch als elektronische Datensammlung von den Krankenhäusern erstellt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss /G-BA) hält seit dem Jahr 2013 eine Referenzdatenbank vor, in der die maschinenverwertbaren Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser vollständig lesbar abrufbar sind.
www.g-ba-qualitaetsberichte.de
Weitere Informationen aus den gesetzlichen Qualitätsberichten lassen sich im Internet über sogenannte „Kliniksuchmaschinen“ finden. Die Krankenkassen und ihre Verbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, sowie die Patientenorganisationen bieten solche Kliniksuchmaschinen auf ihren Internetseiten an. Darin können Krankenhäuser über ihren Namen oder den Ort, und beispielsweise auch über Suchbegriffe und Schlagworte ausgewählt werden. Die Suchmaschinen greifen auf die Daten der Qualitätsberichte zurück. Viele von ihnen ermöglichen einen Krankenhausvergleich auf Basis bestimmter Merkmale.
Einige ausgewählte Beispiele solcher Suchmaschinen:
www.weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung
www.weisse-liste.krankenhaus.aok.de der AOK–Die Gesundheitskrankenkasse
www.krankenhausnavi.barmer-gek.de der BARMER GEK
www.dak-krankenhauskompass.de der DAK-Gesundheit